Statuten

1. Name und Sitz

1.1. Der Verein Junges Musical Nordwestschweiz ist ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

1.2. Sitz des Vereins ist in Basel, BS

2. Zweck

2.1. Der Verein organisiert und führt Musicalprojekte durch. Der Verein dient der Förderung und Erhaltung der Freude am Singen undTheaterspielen und der Pflege der Freundschaft und Geselligkeit unter den Mitgliedern.
Der Verein verfolgt keinen wirtschaftlichen Zweck und ist politisch und konfessionell neutral.

3. Mitglieder

3.1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein, welche den Zweck des Vereins anerkennen und fördern.

3.2. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern nach mündlich oder schriftlich eingereichtem Aufnahmegesuch. DerEntscheid des Vorstandes ist endgültig. Ein ablehnender Entscheid muss nicht begründet werden.

3.3. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder Ausschluss. Der Austritt eines Mitglieds muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.Mitglieder, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder gegen das Interesse des Vereins verstossen, können durch den Vorstandausgeschlossen werden.

4. Organisation

4.1. Die Organe des Vereins sind die Generalversammlung und der Vorstand

4.2. Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie entscheidet in folgenden Angelegenheiten:
- Wahl des/r Präsidenten/in, des/r Kassiers/erin, der weiteren Vorstandmitglieder
- Abnahme der Jahresberichte und der Rechnung
- Festsetzung des Jahresbeitrags
- Revision der Statuten
- Auflösung des Vereins oder Umwandlung in eine andere Rechtsform

4.3. Die Generalversammlung entscheidet mit einem einfachen Mehr der anwesenden Stimmen.

4.4. Die Generalversammlung findet einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand einberufen. Die Einberufung findet auch von Gesetzes wegenstatt, wenn sie mindestens von einem Fünftel der Mitglieder verlangt wird. Die Versammlung wird schriftlich protokolliert.

4.5. Der Vorstand ist das ausführende Organ des Vereins, er entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht der Generalversammlungvorbehalten sind.

4.6. Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem/der Präsident/in, dem/der Kassier/erin und einer beliebigen Anzahl weitererVorstandsmitglieder.
Der Vorstand ist für unbestimmte Zeit gewählt.

5. Mittel

5.1. Der Verein wird finanziert durch:
- Einnahmen resultierend aus Durchführungen von Musicalprojekten
- Mitgliederbeiträgen, Beiträgen von Gönnern, Sponsoren, Crowdfunding, weiteren Zuwendungen

5.2. Das Vereinsvermögen haftet ausschliesslich für alle Verpflichtungen des Vereins. Jede persönliche Haftung von Vereinsmitgliedern istausgeschlossen.

6. Mitgliederbeitrag

1.1. Der Verein Junges Musical Nordwestschweiz ist ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
1.2. Sitz des Vereins ist in Basel, BS

7. Inkrafttreten der Statuten

1.1. Der Verein Junges Musical Nordwestschweiz ist ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
1.2. Sitz des Vereins ist in Basel, BS